30.06.2011

Offroader-Initiative gestoppt

Die Jungen Grünen haben beschlossen, ihr Volksbegehren zum Verbot von Offroadern bedingt zurückzuziehen. Falls der indirekte Gegenvorschlag der eidgenössischen Räte in Kraft tritt, wollen sie auf eine Volksabstimmung verzichten; vgl. 10vor10.
Aus liberaler Sicht ist das erfreulich. Nicht alles was verboten werden kann, muss auch verboten werden. Ökonomisch gesehen reicht es, die negativen Externalitäten von Fahrzeugen mit einem entsprechenden Preis zu versehen. — Doch fragt sich, ob die vom Parlament beschlossene Teilrevision des CO2-Gesetzes tatsächlich die richtigen Anreize setzt.

Gemäss Teilrevision dürfen neu zugelassene Autos bis im Jahr 2015 durchschnittlich nur noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Hersteller und deren Importeure, die diesen Wert nicht erreichen, müssen eine Strafgebühr bezahlen, was besonders klimaschädliche Autos verteuert.

Was die Politiker hier beschlossen haben, klingt vernünftiger als es bei genauerer Betrachtung ist.

Belastet wird mit der zusätzlichen Abgabe – deren Einnahmen übrigens via Krankenkassenprämien wieder an die Bevölkerung ausgeschüttet werden soll – nämlich der Kauf von verbrauchsintensiven Fahrzeugen.

Allerdings entsteht das CO2 nicht beim Kauf, sondern beim Fahren. Und das ist der feine Unterschied: Der höhere Kaufpreis wird einmal bezahlt und dann ad acta gelegt. Er stellt Fixkosten dar, welche nach der Anschaffung für die Frage der Benutzung irrelevant sind. Ökonomisch richtig, weil viel wirksamer, wäre eine Erhöhung des Benzinpreises. Diese wirkt als permanente Belastung umweltschädigenden Verhaltens – nämlich bei jeder Fahrt – und ist erst noch (verursacher)gerechter.

Wer zwar einen Benzinschlucker erwirbt, aber damit wenig fährt, belastet die Umwelt weniger, als jemand der mit seinem verbrauchsärmeren Mittelklassewagen ständig durch die Gegend düst. Aus Sicht der Luftbelastung durch Abgase muss der Treibstoff besteuert werden, nicht der Fahrzeugkauf. Anreizrelevant sind insbesondere die Grenzkosten einer Fahrt, nicht die Fixkosten.

Die Politik zielt hier also grundsätzlich in die richtige Richtung, trifft aber den Nagel — wohl mit Rücksicht auf die Autopendler im Lande — nicht auf den Kopf.

Ein zweiter Aspekt der ursprünglichen Offroader-Initiative wird durch das CO2-Gesetz nicht tangiert. Offroader gelten aufgrund ihrer steilen, oft kantigen Frontpartie als besonders gefährlich für Velofahrer und Fussgänger. Wenn Offroader also zu grösseren Personenschäden führen als andere Fahrzeuge, sollte sich dies letztlich in höheren Versicherungsprämien niederschlagen. Hier sollte eigentlich der Markt die entstehenden Kosten internalisieren.

Ob die Versicherungsmärkte hinreichend funktionieren ist allerdings nicht sicher. Sie sind gekennzeichnet durch allerlei Informationsasymmetrien und auch Quersubventionierungen sind nicht auszuschliessen. Deshalb könnte es im Sinne der Verkehrssicherheit durchaus angezeigt sein, strengere Vorschriften zu erlassen, falls sich eine Notwendigkeit mit Daten belegen lässt.

Kommentare

Oder doch nicht…?
Gemäss NZZ am Sonntag von heute, wollen die Junggrünen ihre Initiative nun doch nicht zurück ziehen. Die Umsetzung des Gegenvorschlags soll sich angeblich verzögern, sodass die Partei wieder Druck macht.

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